Seit dem 01.01.2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik und Zubehör
Zum 01.01.2023 wurde die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen und benötigtes Zubehör auf 0% reduziert.Damit amortisiert sich Ihre Investition noch schneller.
Aber es gibt einiges zu beachten und wir begleiten Sie sicher zum Ziel!
Dies sind die aktuellen Hinweise zur Umsatzsteuerbefreiung:
Wir behalten uns vor fällige Umsatzsteuer nachzufordern.
behalten wir uns vor diese nachzufordern.
Wichtig ist:
Für Ihre Befreiung von der Umsatzsteuer nach JStG 2022 müssen unten stehende Bedingungen erfüllt sein.Und nach Ihrer Bestellung muss das von uns per eMail gesendete Formular mit Unterschrift bestätigt werden.
1. Die installierte brutto Gesamtleistung der PV-Anlage beträgt nicht mehr als 30 kW/peak.
Diese Leistungsangabe richtet sich nach der Eintragung im Marktstammdatenregister.
2. Die bestellten Photovoltaik-Komponenten werden in der Nähe des (Wohn-) Gebäudes installiert.
3. Der Kunde ist Betreiber der Anlage (Käufer entspricht Betreiber)
4. Private oder öffentliche Nutzung der Anlage
5. Waren aus der Bestellung werden NICHT gewerblich weiterverkauft
6. Die aktuell gültigen AGB www.spreewatt.de werden akzeptiert
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